Rechtsprechung
BPatG, 14.12.2017 - 27 W (pat) 45/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 71 Abs 1 MarkenG, § 49 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bötzow-Privat (Wort-Bild-Marke)" - Verfallslöschung der angegriffenen Marke im Laufe des Löschungsverfahrens - unterschiedliche Wirkungen: ex nunc und ex tunc - Erledigung in der Hauptsache - zur Kostenentscheidung - rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bötzow-Privat (Wort-Bild-Marke)" - Verfallslöschung der angegriffenen Marke im Laufe des Löschungsverfahrens - unterschiedliche Wirkungen: ex nunc und ex tunc - Erledigung in der Hauptsache - zur Kostenentscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98
EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren
Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 27 W (pat) 45/15
Zwar entfaltet die Verfallslöschung nach § 49 MarkenG lediglich eine Wirkung ex nunc, während die vorliegend angestrebte Löschung wegen Nichtigkeit gem. § 50 Abs. 1 MarkenG darauf gerichtet ist, dass eine ex tunc bestehende Löschungsreife festgestellt wird und die Wirkungen der Eintragung gem. § 52 Abs. 2 MarkenG als von Anfang an nicht eingetreten gelten (vgl. BGH, GRUR 2001, 337, Leitsatz;… Kopacek in: BeckOK Markenrecht, 11. Edition, § 50 Rn. 1).Im Falle der Verfallslöschung der angegriffenen Marke im Laufe des Löschungsverfahrens ist daher zu prüfen, ob der Löschungsantragsteller ein besonderes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Nichtigkeit ex tunc hat (vgl. BGH, GRUR 2001, 337 zum Markenverzicht während eines laufenden Löschungsverfahrens); andernfalls ist das Löschungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache insgesamt als erledigt zu betrachten (vgl. BPatG 24 W (pat) 46/10; BPatG 28 W (pat) 76/09; BPatG 28 W (pat) 175/02).
- BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 76/09
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ANKARA-Döner" - mit Löschung …
Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 27 W (pat) 45/15
Im Falle der Verfallslöschung der angegriffenen Marke im Laufe des Löschungsverfahrens ist daher zu prüfen, ob der Löschungsantragsteller ein besonderes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Nichtigkeit ex tunc hat (vgl. BGH, GRUR 2001, 337 zum Markenverzicht während eines laufenden Löschungsverfahrens); andernfalls ist das Löschungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache insgesamt als erledigt zu betrachten (vgl. BPatG 24 W (pat) 46/10; BPatG 28 W (pat) 76/09; BPatG 28 W (pat) 175/02). - BPatG, 10.11.2011 - 24 W (pat) 46/10
Voraussetzungen für die Erledigung eines Löschungsverfahrens durch Verzicht auf …
Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 27 W (pat) 45/15
Im Falle der Verfallslöschung der angegriffenen Marke im Laufe des Löschungsverfahrens ist daher zu prüfen, ob der Löschungsantragsteller ein besonderes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Nichtigkeit ex tunc hat (vgl. BGH, GRUR 2001, 337 zum Markenverzicht während eines laufenden Löschungsverfahrens); andernfalls ist das Löschungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache insgesamt als erledigt zu betrachten (vgl. BPatG 24 W (pat) 46/10; BPatG 28 W (pat) 76/09; BPatG 28 W (pat) 175/02). - BPatG, 21.05.2003 - 28 W (pat) 175/02
Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 27 W (pat) 45/15
Im Falle der Verfallslöschung der angegriffenen Marke im Laufe des Löschungsverfahrens ist daher zu prüfen, ob der Löschungsantragsteller ein besonderes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Nichtigkeit ex tunc hat (vgl. BGH, GRUR 2001, 337 zum Markenverzicht während eines laufenden Löschungsverfahrens); andernfalls ist das Löschungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache insgesamt als erledigt zu betrachten (vgl. BPatG 24 W (pat) 46/10; BPatG 28 W (pat) 76/09; BPatG 28 W (pat) 175/02).
- BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14 Denn die Verfallslöschung nach § 49 MarkenG entfaltet lediglich eine Wirkung ex nunc, während die vorliegend angestrebte Löschung wegen Nichtigkeit gemäß § 50 Abs. 1 MarkenG darauf gerichtet ist, dass eine ex tunc bestehende Löschungsreife festgestellt wird und die Wirkungen der Eintragung gemäß § 52 Abs. 2 MarkenG als von Anfang an nicht eingetreten gelten (vgl. BGH GRUR 2001, 337 - EASYPRESS; BPatG 27 W (pat) 45/15 - Bötzow-Privat).
- BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14 Denn die Verfallslöschung nach § 49 MarkenG entfaltet lediglich eine Wirkung ex nunc, während die vorliegend angestrebte Löschung wegen Nichtigkeit gemäß § 50 Abs. 1 MarkenG darauf gerichtet ist, dass eine ex tunc bestehende Löschungsreife festgestellt wird und die Wirkungen der Eintragung gemäß § 52 Abs. 2 MarkenG als von Anfang an nicht eingetreten gelten (vgl. BGH GRUR 2001, 337 - EASYPRESS; BPatG 27 W (pat) 45/15 - Bötzow-Privat).